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„Eine Unze Prävention ist mehr wert als ein Pfund Heilung.“ (Benjamin Franklin)
Entsprechend der im § 6 ASiG genannten Aufgaben unterstützen und beraten wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten im Bereich der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Unser Ziel ist es, die Gesundheit und Arbeitskraft Ihrer Mitarbeiter zu erhalten und wirksam vor Gefahren zu schützen.
Begehungen
Regelmäßige gemeinsame sicherheitstechnische Begehungen aller Betriebsteile tragen zur Erhöhung des Arbeitsschutzes bei.
✔ Dokumentation der Begehung ✔ Vorschläge und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit ✔ Beratung bei Begehungen und Revisionen durch Berufsgenossenschaften und staatlichen Arbeitsschutz
Gefährdungsbeurteilung
Um Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen und zu beurteilen ist die Gefährdungsbeurteilung ein zentrales Element im Arbeitsschutz
✔ Vorbereitung der Gefährdungsbeurteilung ✔ Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen ✔ Festlegen und Umsetzen konkreter Maßnahmen ✔ Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisungen
✔ Erstellung und Aktualisierung der Betriebsanweisungen unter Berücksichtigung der betrieblichen Voraussetzungen
Unterweisungen
✔ Regelmäßige Schulungen und Unterweisung von Führungskräften, Mitarbeitenden und Auszubildenden zur Vorbeugung von Sach- und Personenschäden (Arbeitsschutzunterweisung)
Gefahrstoffregister
✔ Erstellung und Aktualisierung des Registers ✔ Beratung zur Lagerung und zum Umgang mit Gefahrstoffen
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
✔ Beratung und Auswahl zum Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung
Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe, Ergonomie
✔ Beratung zur Gestaltung und Beantwortung von Fragen zu diesem Thema
Arbeitsunfälle
✔ Beratung zu Maßnahmen zur Unfallvermeidung ✔ Untersuchung von Ursachen bei Arbeitsunfällen ✔ Erstellung der jährlichen Unfallauswertung